Winterraum 2023/2024

Unser Winterraum ist diesem Winter wie gewohnt ohne Schlüssel frei zugänglich. 

Naturschutzinformation zum Karwendeltalweg: Radfahrverbot vom 1. November 2023 bis zum 15. April 2024

Gemäß behördlicher Anordnung ist der Karwendeltalweg während dieser Zeit als Wildruhegebiet im Naturschutzgebiet Karwendeltal ausgewiesen. Wir möchten freundlich darauf hinweisen, dieses Gebiet zu respektieren und nicht zu betreten!!!

Bitte achten Sie auf die entsprechende Beschilderung, die das Wildruhegebiet nach der Larchetalm kennzeichnet. Dies gilt für beide Talseiten bis zur Angeralm. Der Durchgang ist nur am Hauptweg zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr gestattet und sollte keinesfalls während der Nachtstunden erfolgen!!!

Der Aufstieg zum Karwendelhaus bis zum 1. April 2024 sollte, wenn möglich, nur von Hinterriss aus erfolgen. Bei Skitouren im Hochwinter bitten wir darum, sich auf Klassiker zu beschränken, insbesondere im Schlauchkar und Grabenkar.

Die Skitour auf die Seekarspitze über das Neunerkar sollte vor dem 1. April nicht unternommen werden. Der Aufstieg und die Abfahrt im Wald sollten ausschließlich über die markierte Steigtrasse erfolgen.

Ebenso wird darum gebeten, die Skitour “Karwendelreiben” mit der Abfahrt über das Neunerkar vor dem 1. April zu unterlassen. Die Abfahrt vom Neunerkar ab der Waldgrenze sollte dabei ausschließlich über die markierte Steigtrasse erfolgen.